Liebe Eltern, Erziehungsbeauftragte und Schüler*innen,

auf dieser Seite finden Sie zunächst in den ersten beiden Teilen des “Akkordeons” allgemeine Information zu den Grundlagen und Verantwortlichen in Bezug auf den Datenschutz sowie die Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten am Lessing-Gymnasium.

Im dritten Teil des “Akkordeons” wird konkret dargelegt, welche Daten von wem zu welchem Zweck wo am Lessing-Gymnasium verarbeitet werden.

Angesichts der zunehmenden Digitalisierung an Schulen kommt dem Datenschutz eine besondere Rolle zu.

Schüler, Lehrer, Verwaltungsangestellte und auch die Eltern haben ein Recht auf den Schutz vor Beeinträchtigungen ihrer Privatsphäre durch unbefugte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe von Daten, die ihre Person betreffen (z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Konfession, Schulnoten, Rufnummer, Beförderung, …).

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in sämtlichen Mitgliedsstaaten der EU. Das niedersächsische Datenschutzgesetz vom 16. Mai 2018 enthält lediglich ergänzende Regeln.

Verantwortlich für den Datenschutz an Schulen ist die Schulleitung. Für die Überwachung der Einhaltung der Anwendung der DS-GVO ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen zuständig.
Der behördliche Datenschutzbeauftragte an der Schule hat beratende Funktion und überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften an der Schule.

Kontaktadressen:

Barbara Thiel
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße
301159 Hannover
Telefon: 0511-120 4500
Fax: 0511-120 4599
poststelle@lfd.niedersachsen.de
E-Mail an Ansprechpartner schreiben

Die Verarbeitung personenbezogener Daten am LeG richtet sich nach den folgenden Prinzipien:

  1. Rechtmäßigkeit
    Bevor personenbezogene Daten erhoben werden, muss geprüft werden, ob es dafür explizit eine gesetzlich geregelte Grundlage gibt. Wenn nicht, muss der Betroffene bzw. bei Minderjährigkeit der Erziehungsberechtigte schriftlich in die Verarbeitung einwilligen, bevor seine Daten verarbeitet werden können. Die Einwilligung erfolgt fallbezogen, ist freiwillig und kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
    Der Betroffene muss über seine Rechte informiert werden.
    Die Kontaktdaten des Verantwortlichen und des Datenschutzbeauftragten müssen bekannt gegeben werden.
  2. Transparenz

Die Verarbeitung der Daten muss für Betroffene nachvollziehbar sein. Ggf. müssen sie über die Empfänger personenbezogener Daten informiert werden.

  1. Zweckbindung

Personenbezogene Daten dürfen nur zu einem vorher definierten eindeutigen und legitimen Zweck erhoben werden.

  1. Erforderlichkeit

Es dürfen nur Daten erhoben werden, die benötigt werden, um den legitimen Zweck zu erfüllen.

  1. Datenminimierung

Die Datenverarbeitung muss auf das erforderliche Maß beschränkt werden.

  1. Richtigkeit

Die Daten müssen sachlich richtig und aktuell sein.

  1. Speicherbegrenzung

Die Speicherung muss so erfolgen, dass eine Löschung innerhalb der vorgegebenen Fristen möglich ist. Die betroffene Person muss über die Löschfristen informiert werden.

  1. Integrität und Vertraulichkeit

Es müssen technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um die Daten zu schützen.

Liebe Eltern, Erziehungsbeauftragte und Schüler*innen,

hier finden Sie detailliert konkrete Information zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten am Lessing-Gymnasium und zu den Aufbewahrung- und Löschfristen laut Erlass.